Sie können bei einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten in Auftrag geben

Es steht Ihnen gesetzlich frei einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Um Sie in einem Schadensfall bestens zu unterstützen bieten wir Ihnen jedoch an, die Beauftragung zu übernehmen. Unser Autohaus arbeitet schon seit Jahren mit mehreren Sachverständigen zusammen.

Bezüglich der Kosten bei einer Gutachtenbeauftragung trägt diese grundsätzlich die Versicherung des Schädigers. Sollte allerdings ein sogenannter Bagatellschaden (Schadenshöhe - je nach Gerichtsbezirk nicht höher als ca. 550-770 €) vorliegen, werden die Kosten allerdings nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem Bagatellschaden reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus.

Sie können ein Ersatzfahrzeug mieten

Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in unserer Werkstatt bleiben, können Sie für diesen Zeitraum einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Unsere hauseigene Mietwagenfirma hat immer Fahrzeuge für unsere Kunden zur sofortigen Auslieferung angemeldet. Auch hier erfolgt eine Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers.

Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen

Zur Durchsetzung und Ermittlung Ihrer Schadensansprüche können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Unser Autohaus arbeitet in solchen Fällen mit Rechtsanwälten zusammen. Gerne stellen wir für Sie den Erstkontakt her. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsbeistandes hat im Schadensfall auch die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.

Sie können die Zahlung bei einem Haftpflichtschaden vereinfachen

Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können sie bei uns auch Formulare wie z.B. die Reparaturkosten-Übernahmeerklärung oder die Sicherheitsabtretungen verwenden, da die gegnerische Versicherung bei Vorlage dieser Erklärungen direkt an uns die Schadenssumme auszahlt.

Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung zu treten.